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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungen, Supervision, Coaching, Trainings, Seminare, Workshops und Weiterbildungen
von Torsten Harwardt

Torsten Harwardt
Gewerbeparkring 1
15517 Fürstenwalde

(im Folgenden „Anbieter" genannt)

Stand: 9. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Beratungen, Prozessbegleitungen, Supervision, Coaching, Führungskräftetrainings, Seminare, Workshops, Weiterbildungen und vergleichbare Leistungen in Präsenz, online oder in hybrider Form.

(2) Sie gelten sowohl für individuell vereinbarte Leistungen als auch für offene Veranstaltungen mit festem Termin, die insbesondere über die Website, einen Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege gebucht werden können.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(4) Soweit einzelne Regelungen dieser AGB ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, bleiben die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften für die andere Kundengruppe unberührt.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die jeweils vereinbarte Leistung, insbesondere Beratung, Supervision, Coaching, Training, Seminar, Workshop, Weiterbildung oder vergleichbare Begleitungs- und Qualifizierungsformate.

(2) Inhalt, Umfang, Zielsetzung, Dauer, Ort, Durchführungsform, Teilnehmendenzahl und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Programmbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

(3) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Flyern, Präsentationen, sozialen Medien oder sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern eine unverbindliche Leistungsbeschreibung oder Aufforderung zur Anfrage oder Buchung.

(4) Der Anbieter schuldet die sorgfältige Planung und Durchführung der vereinbarten Leistungen nach seinen fachlichen und methodischen Kenntnissen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, persönlicher, gesundheitlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung sachkundiger Kooperationspartner, freier Mitarbeitender oder externer Referenten zu bedienen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann Anfragen oder Buchungen insbesondere über die Website, über einen Onlineshop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder im direkten Gespräch an den Anbieter richten.

(2) Bei individuell vereinbarten Leistungen erstellt der Anbieter in der Regel ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter die Anfrage oder Buchung des Kunden in Textform bestätigt.

(3) Bei offenen Seminaren, Workshops, Trainings oder Weiterbildungen mit festem Termin kann der Vertrag auch über die Website oder den Onlineshop zustande kommen. Mit Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.

(4) Der Vertrag kommt in diesen Fällen erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung ausdrücklich in Textform bestätigt oder eine Teilnahme- oder Buchungsbestätigung übermittelt. Eine automatisch versandte Eingangs- oder Bestellbestätigung stellt für sich genommen noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Vertragsannahme erklärt wird.

(5) Soweit der Vertrag über eine Website oder einen Onlineshop geschlossen wird, kann der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Buchung über die üblichen Funktionen seines Endgeräts und des Buchungssystems erkennen und berichtigen.

(6) Der Vertragstext wird vom Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert. Der Kunde erhält die vertragsrelevanten Informationen im Rahmen des Buchungs- oder Bestätigungsprozesses in Textform.

(7) Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(8) Individuelle Abreden zwischen den Parteien haben Vorrang. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Bestätigung in Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Vorbereitung und Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Abstimmungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

(2) Bei Leistungen in Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen, Kliniken oder sonstigen vom Kunden bereitgestellten Räumen sorgt der Kunde insbesondere dafür, dass vereinbarte Räumlichkeiten, Technik, Bestuhlung und sonstige organisatorische Voraussetzungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitstehen.

(3) Der Kunde informiert teilnehmende Personen rechtzeitig über Ziel, Rahmen, Termin, Ort, Zugangsmodalitäten und organisatorische Einzelheiten der Maßnahme.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird dadurch die Durchführung der Leistung erschwert, verzögert oder unmöglich, kann der Anbieter nach vorheriger Abstimmung Termine, Abläufe oder den Zeitrahmen anpassen und erforderlichen Mehraufwand gesondert berechnen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei offenen Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, wird diese in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise angegeben sind.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, werden bei Organisationsaufträgen und sonstigen individuellen Leistungen das vereinbarte Honorar sowie vereinbarte oder erforderliche Nebenkosten berechnet, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Raum-, Technik- und Materialkosten.

(4) Bei Buchungen über Website oder Onlineshop erfolgt die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es stehen die im Stripe-Checkout angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung, insbesondere Kreditkarte, PayPal und gegebenenfalls weitere dort ausgewiesene Zahlungsmethoden.

(5) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei offenen Veranstaltungen kann in der Ausschreibung, im Buchungsprozess oder in der Rechnung bestimmt werden, dass die Teilnahmegebühr spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen ist. Bei Buchungen über die Website oder den Onlineshop ist die Teilnahmegebühr unmittelbar im Buchungsprozess zu zahlen (Vorkasse).

(6) Der Anbieter kann im Einzelfall Vorkasse, eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlungen verlangen, sofern dies im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Buchungsprozess ausgewiesen ist.

(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener, fälliger Forderungen zurückzuhalten, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder vom Anbieter anerkannten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

(9) Bucht der Kunde ein kostenpflichtiges persönliches Strategiegespräch zur Rauchentwöhnung und schließt er im Anschluss einen Vertrag über ein darauf aufbauendes Training oder eine darauf aufbauende Begleitung ab, so wird das für das Strategiegespräch gezahlte Entgelt in voller Höhe auf die Vergütung dieses Trainings oder dieser Begleitung angerechnet. Die Anrechnung setzt voraus, dass das Strategiegespräch stattgefunden hat und der Folgevertrag zustande kommt; sie erfolgt einmalig auf den erstmaligen Folgevertrag. Ein Anspruch auf gesonderte Rückzahlung des Entgelts für das Strategiegespräch besteht nicht, wenn kein Folgevertrag geschlossen wird.

§ 6 Stornierung und Terminabsagen durch den Kunden

(1) Stornierungen oder Terminabsagen durch den Kunden bedürfen der Textform. Maßgeblich für die Berechnung etwaiger Stornokosten ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.

(2) Soweit im Angebot oder Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten für offene Seminare, Trainings, Workshops und Weiterbildungen mit festem Termin folgende Stornobedingungen:

  • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung,
  • ab dem 13. bis einschließlich 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der Teilnahmegebühr,
  • ab dem 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der Teilnahmegebühr.

(3) Die Stornopauschalen berücksichtigen den typischerweise entstehenden Verwaltungs-, Vorbereitungs- und Organisationsaufwand sowie die Reservierung nicht anderweitig nutzbarer Kapazitäten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Kunde ist berechtigt, bis zum Veranstaltungsbeginn ohne zusätzliche Kosten eine geeignete Ersatzperson zu benennen. Der Anbieter kann die vorgeschlagene Ersatzperson aus sachlich gerechtfertigtem Grund ablehnen, insbesondere wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder der organisatorische Ablauf unzumutbar beeinträchtigt würde.

(5) Bei individuell vereinbarten Beratungs-, Coaching-, Supervisions- oder vergleichbaren Einzelterminen können Termine bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann oder kein einvernehmlicher Ersatztermin vereinbart wird. Die Regelung berücksichtigt den typischerweise entstehenden Vorbereitungsaufwand sowie die Reservierung nicht anderweitig nutzbarer Kapazitäten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Bei mehrteiligen Maßnahmen mit aufeinander aufbauenden oder bereits verbindlich terminierten Einheiten sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Für innerhalb der folgenden 30 Kalendertage fest reservierte Termine kann der Anbieter 50 Prozent des vereinbarten Honorars verlangen, soweit eine anderweitige Vergabe nicht möglich ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Absage, Terminverschiebung und Änderungen durch den Anbieter

(1) Der Anbieter kann eine Veranstaltung oder sonstige Leistung aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder in zumutbarer Weise anpassen, insbesondere bei Erkrankung oder sonstigem Ausfall des Anbieters oder eingesetzter Referenten, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, technischen Störungen, Sicherheitsgründen, nicht ausreichender Teilnehmendenzahl oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unzumutbar oder unmöglich machen.

(2) Bei offenen Veranstaltungen wegen nicht ausreichender Teilnehmendenzahl erfolgt die Absage in der Regel spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, sofern eine Mindestteilnehmendenzahl angekündigt wurde und nicht ein kürzerer Zeitraum aufgrund besonderer Umstände angemessen ist.

(3) In den Fällen der Absage oder Verschiebung wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren oder Honorare für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Der Anbieter kann stattdessen einen zumutbaren Ersatztermin anbieten.

(4) Eine vereinbarte Präsenzleistung wird nur in Abstimmung mit dem Kunden online statt in Präsenz durchgeführt, sofern nicht im Vertrag bereits eine Online-Durchführung oder hybride Durchführung vorgesehen ist.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reisekosten, Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen und dieser AGB.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen geringfügige inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen vorzunehmen oder einen anderen gleich qualifizierten Referenten einzusetzen, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt und dies für den Kunden zumutbar ist.

(7) Bei individuell vereinbarten Einzelterminen wird der Anbieter den Kunden über notwendige Terminverschiebungen so früh wie möglich informieren. Bereits gezahlte Vergütungen für nicht durchgeführte Termine werden erstattet, sofern kein einvernehmlicher Ersatztermin vereinbart wird.

§ 8 Online-Leistungen und technische Voraussetzungen

(1) Soweit Leistungen online durchgeführt werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für seine Teilnahme rechtzeitig sicherzustellen, insbesondere eine stabile Internetverbindung, ein funktionsfähiges Endgerät sowie gegebenenfalls Mikrofon, Lautsprecher oder Kamera.

(2) Technische Störungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, insbesondere eine instabile Internetverbindung, ein nicht funktionsfähiges Endgerät oder fehlende technische Ausstattung, begründen keinen Anspruch auf Erstattung, soweit dem Anbieter die Leistungserbringung möglich war.

(3) Technische Störungen, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen und die Durchführung der Online-Leistung wesentlich beeinträchtigen, berechtigen die Parteien zu einer angemessenen Ersatzlösung, insbesondere Fortsetzung, Wiederholung oder Terminverlegung. Treten technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien auf, bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben um eine angemessene Lösung, soweit dies zumutbar ist.

§ 9 Vertraulichkeit und Schweigepflicht

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Leistungen erlangten vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, über persönliche, gesundheitliche, betriebliche, organisatorische oder wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden und der teilnehmenden Personen vertraulich zu behandeln.

(2) Dies gilt insbesondere für Inhalte aus Beratungs-, Coaching-, Supervisions-, Trainings- und Gruppenprozessen sowie für interne Unterlagen und Informationen des Kunden.

(3) Der Anbieter darf Inhalte der Zusammenarbeit ausschließlich in vollständig anonymisierter Form für eigene Zwecke der Reflexion, Supervision, Qualitätssicherung, Methodenauswertung oder Fortbildung nutzen, sofern ein Rückschluss auf den Kunden, einzelne Personen oder Organisationen ausgeschlossen ist.

(4) Gesetzliche Auskunfts-, Offenbarungs- oder Anzeigepflichten bleiben unberührt.

(5) Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, über persönliche Informationen, personenbezogene Daten und Beiträge anderer Teilnehmender aus Gruppenformaten Stillschweigen zu bewahren und die Vertraulichkeit innerhalb der Gruppe zu respektieren.

§ 10 Unterlagen, Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Anbieter zur Verfügung gestellten Unterlagen, Präsentationen, Skripte, Arbeitsmaterialien, Konzepte, Methodenunterlagen und sonstigen Inhalte, auch in digitaler Form, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält an diesen Materialien ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen Nutzung der Teilnehmenden beziehungsweise zur internen Nutzung innerhalb der beauftragenden Organisation, soweit dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist.

(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform.

(4) Die Herstellung von Bildaufnahmen, Filmaufnahmen, Tonaufnahmen oder sonstigen Aufzeichnungen während der Veranstaltungen, Online-Sessions oder im Zusammenhang mit Materialien ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und, soweit personenbezogene Daten oder Persönlichkeitsrechte betroffen sind, zusätzlich mit Einwilligung der betroffenen Personen zulässig.

§ 11 Haftung und fachliche Abgrenzung

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(5) Die Angebote des Anbieters dienen der Beratung, Begleitung, Weiterbildung, Reflexion und Qualifizierung. Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische, heilkundliche oder sonstige behandlungsbedürftige Versorgung. Diagnosen, Heilbehandlungen oder Psychotherapien werden nicht erbracht. Es werden keine gesundheitlichen Wirkungen, Heilungen oder Linderungen zugesagt.

(6) Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Der Kunde und die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweilige Leistung ihren persönlichen, physischen oder psychischen Voraussetzungen entspricht. Bei erkennbaren akuten gesundheitlichen oder psychischen Belastungen ist fachkundiger Rat einzuholen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann ihm nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zustehen, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(2) Bei Verträgen über offene Seminare, Workshops, Trainings oder Weiterbildungen mit fest vereinbartem Termin oder Zeitraum kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein, wenn es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(3) Bei individuell vereinbarten Beratungs-, Coaching- oder Supervisionsleistungen ohne veranstaltungstypischen festen Termin kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, sofern der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag geschlossen wird und keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(4) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss gesondert und in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Form hierüber belehrt. Diese AGB ersetzen keine gesonderte Widerrufsbelehrung.

(5) Verlangt der Verbraucher bei Bestehen eines Widerrufsrechts ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, so hat der Verbraucher dem Anbieter im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(6) Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben im Übrigen unberührt.

(7) Die konkrete Widerrufsbelehrung richtet sich nach der jeweiligen Buchungsform, der Kundeneigenschaft und der vereinbarten Leistung und ist außerhalb dieser AGB gesondert bereitzustellen, soweit sie gesetzlich erforderlich ist.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der teilnehmenden Personen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und den Rechten betroffener Personen, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.

(3) Soweit im Rahmen von Online-Formaten externe Videokonferenzdienste, Buchungsdienste oder Zahlungsdienste eingesetzt werden, gelten ergänzend die Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Dienstanbieter. Der Anbieter wählt diese mit angemessener Sorgfalt aus.

§ 14 Verbraucherschlichtung

(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt.

§ 15 Freiwillige Zufriedenheitsgarantie (nur FOKUS-Gruppenseminar)

(1) Der Anbieter gewährt Teilnehmern des gebuchten FOKUS-Gruppenseminars (Präsenzseminar in kleiner Gruppe, Atelier Fürstenwalde) eine freiwillige, vertragliche Zufriedenheitsgarantie. Diese Garantie gilt ausschließlich für dieses Seminar und nicht für das Einzel-Coaching, andere Seminare, Trainings oder Weiterbildungen. Wurden mehrere Plätze in einer Buchung erworben, gilt die Garantie je teilnehmender Person; erstattet wird der auf die jeweils unzufriedene Person entfallende Seminarpreis.

(2) Ist der Teilnehmer mit dem Seminar subjektiv nicht zufrieden, kann er die Erstattung des entrichteten Seminarpreises verlangen. Die Geltendmachung ist ab Seminarbeginn möglich und muss am Tag des Seminars erfolgen, spätestens bis 120 Minuten nach dem in der Buchungsbestätigung genannten Beginn des Seminars. Eine frühere oder spätere Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

(3) Die Geltendmachung erfolgt durch persönliche Erklärung gegenüber dem vor Ort anwesenden Seminarleiter. Sie ist an keine Begründung gebunden; die Äußerung der Unzufriedenheit genügt. Zur Dokumentation legt der Seminarleiter dem Teilnehmer ein kurzes Bestätigungsformular zur Gegenzeichnung vor. Ein freiwilliges Feedback zur Ursache wird erbeten, ist aber keine Voraussetzung für die Erstattung.

(4) Bei Inanspruchnahme gibt der Teilnehmer die ausgehändigten Lehrmaterialien (insbesondere FOKUS-Arbeitskarten und Handout) unverzüglich und vollständig an den Seminarleiter zurück und nimmt nicht weiter am Seminar teil. Werden die Materialien auf Wunsch des Teilnehmers behalten oder befinden sie sich in bemaltem oder beschädigtem Zustand, ist der Anbieter berechtigt, einen pauschalen Wertersatz in Höhe von 7,00 € vom zu erstattenden Betrag abzuziehen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Anbieter erstattet den Seminarpreis – gegebenenfalls abzüglich des Wertersatzes nach Absatz 4 – innerhalb von 14 Tagen über dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der Buchung verwendet hat.

(6) Diese freiwillige Zufriedenheitsgarantie tritt als zusätzliche Leistung neben die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers. Die gesetzlichen Rechte – insbesondere gesetzliche Gewährleistungs- bzw. Mängelrechte sowie ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht – werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt, modifiziert oder berührt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden; dies gilt unabhängig davon, ob solche Rechte im Einzelfall bestehen. Die vollständigen Garantiebedingungen finden Sie auch unter Zufriedenheitsgarantie.

§ 15a Individuelle Begleit-Vereinbarungen (Rauchentwöhnung)

(1) Im Rahmen der Begleitung zur Rauchentwöhnung kann zwischen dem Anbieter und dem Kunden eine individuelle Begleit- oder Sicherheitsvereinbarung getroffen werden, etwa zur Erreichbarkeit in schwierigen Situationen, zu unterstützenden Zwischengesprächen oder zu einer verlängerten Begleitdauer. Inhalt, Umfang und Dauer einer solchen Vereinbarung werden ausschließlich individuell festgelegt und bedürfen der Textform.

(2) Eine solche Vereinbarung ist eine freiwillige Zusatzleistung und gilt nur in dem Umfang, der im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung in Textform ausdrücklich festgehalten wurde.

(3) Mit einer Begleit-Vereinbarung wird kein bestimmter Erfolg geschuldet; insbesondere wird keine dauerhafte Rauchfreiheit zugesichert oder garantiert. § 2 Abs. 4 sowie die fachliche Abgrenzung nach § 11 Abs. 5 und 6 bleiben unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen, soweit dieses anwendbar wäre.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Individuelle Abreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Torsten Harwardt · Gewerbeparkring 1, 15517 Fürstenwalde · +49 176 407 122 88 · info@torsten-harwardt.de
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